AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

Creativ Carstyling
Inhaber: Jens Titze
Riemenschneiderstraße 28
74575 Schrozberg
info@jt-carcosmetic.de

Allen zwischen der Fa. Creativ Carstyling (im folgenden Auftragnehmer) und dem Kunden abgeschlossenen Verträge liegen folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) zugrunde:

  • 1 Gegenstand der Geschäftsbedingungen

Gegenstand der nachfolgenden Bedingungen ist das Reinigen und Pflegen von Fahrzeugen. Der Kunde erteilt den Auftrag gem. Preisliste/Angebot und die Fahrzeugaufbereitung nimmt den Auftrag zu nachfolgenden Bedingungen an:

  • 2 Geltungsbereich der AGB

Für alle abgeschlossenen Verträge gelten diese AGB. Gegenstand dieser Verträge ist das Reinigen und Pflegen von Fahrzeugen. 

2.1) Alle Vereinbarungen, die von diesen AGB abweichen, bedürfen der Schriftform. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen haben keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen AGB. 

2.2) Änderungen an den AGB bleiben vorbehalten und müssen einen Monat vor Wirksamkeit bekannt gemacht werden. 

2.3) Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze unwirksam sind, bleiben die restlichen Klauseln und Absätze der AGB weiterhin gültig.

  • 3 Terminvereinbarungen

3.1) Terminvereinbarungen werden im rechtlichen Sinne als Auftragserteilungen behandelt und als solche anerkannt. Vor Durchführung der Fahrzeugreinigung/Aufbereitung etc. unterzeichnet der Kunde einen schriftlichen Auftrag. 

3.2) Terminvereinbarungen werden einvernehmlich zwischen Kunden und Auftragnehmer getroffen.

  • 4 Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen

4.1) Terminvereinbarungen sind verbindlich, sofern sie nicht mindestens einen Werktag vorher von einer Seite aufgekündigt werden. 

4.2) Bei unentschuldigter Nichteinhaltung eines Termins kann der Auftragnehmer eine Kostenpauschale in Höhe von 35 % des vereinbarten Preises, mindestens aber 40,00 € in Rechnung stellen.

  • 5 Reklamationen

5.1) Die vom Auftragnehmer durchgeführten Leistungen werden zusammen mit dem Kunden bei Übergabe des Fahrzeuges überprüft. Reklamationen können ausschließlich nur anlässlich dieser Prüfung unmittelbar geltend gemacht werden. Der Auftragnehmer hat bei berechtigten Reklamationen das Recht zur Nachbesserung. 

5.2) Reklamationen sind vom Kunden vor Ort und unverzüglich im Beisein des Auftragnehmers schriftlich festzuhalten und fotografisch zu dokumentieren.

  • 6 Haftung und Garantie

6.1) Schadensersatzansprüche seitens des Kunden können nur geltend gemacht werden, wenn dem Auftragnehmer oder einem seiner Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann. 

6.2) Bei Lackschäden, die durch den Auftragnehmer verursacht werden und die ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z. B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzern etc., können keine Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden. 

6.3) Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farbverblassungen und Abweichungen führen. Der Kunde muss vor der Unterzeichnung des Auftrags hierüber informiert werden. Wird eine Durchführung dieser Arbeiten dennoch gewünscht, wird durch seine Unterschrift auf dem Auftragsformular jegliche Haftung seitens des Auftragnehmers ausgeschlossen. 

6.4) Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z. B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen. 

6.5) Motorraumreinigungen werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektroabdichtung durchgeführt. Bei Ausfällen übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung. Mit der Auftragserteilung zur Motorraumreinigung bestätigt der Kunde die einwandfreie Elektroabdichtung im Motorenraum seines Fahrzeuges. 

6.6) Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z. B. Alarmanlagen, Motorsteuergeräte, Auto-Hifi etc.) ist der Kunde verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Auftragnehmer zu melden bzw. dies auf dem Auftrag schriftlich zu vermerken, da sonst gegen diesen keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. 

6.7) Das Fahrzeug sollte bei Übergabe keine losen Teile aufweisen. Wertsachen oder andere Gegenstände sind vorher zu entfernen, diesbezüglich können vom Kunden keine Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.

  • 7 Formalitäten und schriftliche Absicherung

7.1) Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug unterzeichnet der Kunde die Auftragsformulare. Hierzu gehört neben dem Auftrag ggf. eine

Beschreibung der vorhandenen Schäden am Fahrzeug. Diese dienen der rechtlichen Absicherung des Kunden und des Auftragnehmers, sowie dessen Mitarbeitern.  7.2) Mit der Unterzeichnung dieser Formulare bestätigt der Kunde deren Richtigkeit. Zugleich werden durch die Unterzeichnung auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers und die ggf. auf dem Auftrag festgehaltenen außerordentlichen Vereinbarungen akzeptiert und anerkannt.

  • 8 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen

Firmen die einen schriftlichen Auftrag erteilt haben, zahlen nach Rechnungserhalt per Überweisung ohne Abzug. Ansonsten ist bei Abholung des Fahrzeuges generell bar zu zahlen!

  • 9 Preise / Pauschalpreise

9.1) Die Preise des Auftragnehmers sind im Allgemeinen abhängig vom Zustand bzw. vom Verschmutzungsgrad. Alle angegebenen Preise, sofern sie nicht mit dem Kunden abgesprochen sind, entsprechen Fahrzeugen mit normalem Verschmutzungsgrad und sind unverbindlich.

9.2) Preisangaben auf Informationsunterlagen, am Telefon sowie der Website des Auftragnehmers dienen der Orientierung und sind unverbindlich. Der Endpreis kann, je nach Fahrzeugzustand, von den Orientierungspreisen abweichen, bis zu 15% ohne vorherige Rücksprache! 

9.3) Bei extremen Verschmutzungen durch z. B. Farben, Tierhaare, Fäkalien etc., bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist, kann ein Aufpreis geltend gemacht werden. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung festgestellt werden, so ist der Kunde unverzüglich darüber, sowie über entstehende Mehrkosten in Kenntnis zu setzen.

  • 10 Fahrzeugüberführung

10.1) Der Auftragnehmer bietet die Fahrzeugüberführung (Hol- und Bring Service) als Dienstleistung dem Kunden an. Der Preis für die Überführung ist nicht in der Aufbereitung, Reinigung etc. enthalten und wird vor der Auftragsannahme mit dem Kunden abgesprochen. 

10.2) Die Abholung erfolgt ausschließlich nur von den Mitarbeitern des Auftragnehmers. Bei Abholung ist ein Auftrag auszufüllen. Dieser beinhaltet Stammdaten des Kunden, die durchzuführenden Tätigkeiten sowie den Gesamtpreis. Schäden am Fahrzeug sind sofort schriftlich festzuhalten 

(vgl. § 6). Gleichzeitig dient dieser als Übernahmebestätigung für den Kunden. Die Zustellung erfolgt ebenfalls durch einen Mitarbeiter des Auftragnehmers. 

10.3) Das Fahrzeug des Kunden ist während der Überführung über die Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers versichert. Sie beginnt mit Abholung und endet mit der Übergabe des Fahrzeuges.

  • 11 Sonstiges

1.1) Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist in erster Linie Schrozberg, bei Fuhrparkpflegeverträgen kann der Sitz der Firma als Erfüllungsort festgelegt werden 

11.2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist das Gericht in dessen Bezirk der Auftragnehmer seinen Sitz hat. 

11.3) Sollten eine oder mehrere Bedingungen rechtsunwirksam werden, so wird die betroffene Klausel durch eine andere ersetzt, die dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt. Alle anderen Bedingungen verlieren durch die Rechtsungültigkeit einer oder mehrerer Bedingungen nicht ihre Gültigkeit. Es gilt deutsches Recht.

Stand Januar 2025